Hannover. In der Flüchtlingsdebatte fordert der CDU-Fraktionsvorsitzende Björn Thümler die Regierung Weil auf, ihrer Pflicht zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber endlich konsequent nachzukommen....
Angesichts der jüngsten Kritik der EU-Kommission an der in manchen Bundesländern herrschenden Kluft zwischen abgelehnten Asylanträgen und vollzogenen Ausreisen sowie der heutigen HAZ-Berichterstattung über geplatzte Abschiebungen sagt Thümler: „Anstatt über Beschlagnahmungen von Privateigentum nachzudenken, muss die Regierung Weil endlich dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber zur Entlastung unserer Kapazitäten abgeschoben werden. Unsere Aufnahmemöglichkeiten sind nicht unendlich. Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sind keine Bösartigkeit, sondern im Sinne einer wirkungsvollen Unterstützung Hilfesuchender eine Notwendigkeit. Für das Rechtsempfinden der Bevölkerung ist die rot-grüne Verweigerung gebotener Abschiebungen ein fatales Signal. Das Ignorieren geltendes Rechts führt zu einem Verlust an Solidarität. " Nach Ansicht des CDU-Fraktionschefs werde die Bundesregierung wegen der sich weiter zuspitzenden Situation bald über die Vorbereitung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebungen in Bundesländern nachdenken müssen. „Das Grundgesetz bietet dafür mit der Entsendung von Beauftragten in die Landesministerien, der Mängelrüge und dem Bundeszwang ein geordnetes Verfahren." Art. 84 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes eröffne der Bundesregierung die Möglichkeit, die Pflicht der Länder zur loyalen Ausführung seiner Bundesgesetze mit den Mitteln der sogenannten Bundesaufsicht durchzusetzen. Derzeit befinden sich rund 19.000 ausreisepflichtige Personen in Niedersachsen. Laut CDU-Anfragen wurden im Zeitraum zwischen 1. Januar 2015 und 31. Juli 2015 für Niedersachsen 13.863 Asylanträge bearbeitet, etwa 4.800 Asylanträge wurden abgelehnt. Dem stehen im ersten Halbjahr 2015 lediglich 454 Abschiebungen in Niedersachsen (Stand: 30. Juni 2015) gegenüber.