CDU Landesverband Braunschweig

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung - Carsten Müller: "Finanzierungsmöglichkeiten junger Unternehmen werden erheblich verbessert"

Berlin, 14. September 2016. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften beschlossen. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller: "Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um die Rahmenbedingungen für Innovationen und Startups in Deutschland zu verbessern....
Durch die vorgesehene Neugestaltung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften wird eine Hürde beseitigt, die innovativen Geschäftsmodellen und dem Wachstum von Startups im Wege stand. Zu oft scheiterte die Anschlussfinanzierung für junge Unternehmen aufgrund des Mitnahmeverbots von Verlustvorträgen. Künftig sollen Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. Dadurch werden nunmehr auch die Finanzierungsmöglichkeiten junger Unternehmen erheblich verbessert. Dieser notwendigen Weichenstellung haben noch weitere zu folgen. Deutschland hat zwar aufgrund seiner Forschungslandschaft und des innovationsstarken Mittelstands gute Voraussetzungen für eine dynamische Gründungskultur. Dennoch gibt es für junge Firmen noch zu viele Hindernisse. Deshalb habe ich zusammen mit Prof. Reza Asghari, Inhaber des Lehrstuhls für Entrepreneurship an der Technischen Universität Braunschweig, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und vielen weiteren Mitstreitern die Gründungsinitiative "Entrepreneurship für Deutschland" ins Leben gerufen. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: www.entrepreneurship-deutschland.de". ---