Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, hat den heute von der rot-grünen Landesregierung in den Landtag eingebrachten Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz scharf kritisiert. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist unausgegoren, praxisfern und viel zu bürokratisch“, so Oesterhelweg.....
Der Herausforderung, die Situation auf dem niedersächsischen Bodenmarkt zu entspannen, werde er in keiner Weise gerecht. Im Gegenteil: „Statt den Produktionsfaktor Boden in einer breitgefächerten Eigentümerstruktur zu halten und ihn vor dem Zugriff von Kapitalanlegern zu schützen, wird branchenfremden Interessenten der Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen sogar noch erleichtert.“ Zum Teil würden Landwirte beim Flächenankauf sogar benachteiligt. „Eine Bevorzugung einzelner Interessentengruppen, wie sie der Gesetzentwurf aktuell vorsieht, ist aus unser Sicht verfassungswidrig – ebenso wie die geplante Einschränkung landwirtschaftlicher Betriebe bei Kauf und Pacht“, kritisiert der CDU-Fraktionsvize. „Vor allem für Junglandwirte bedeuten die geplanten Regelungen eine deutliche Verschlechterung ihrer Zukunftsperspektiven. Sie rechnen mit gravierenden Einschnitten für die weitere Entwicklung ihrer Betriebe.“ Auch im Hinblick auf die Umsetzung des geplanten Gesetzes gebe es viele Fragezeichen. „Die kommunalen Spitzenverbände fürchten, dass Arbeitsaufwand und Kosten unter Missachtung des Konnexitätsgebots auf die Kommunen abgewälzt werden und haben sich deshalb ebenfalls klar gegen das Gesetz ausgesprochen“, so Oesterhelweg.