„Die Ampel hat sich verzockt!“ - CDU-Landesvorsitzender Christoph Plett zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich durch die Missachtung der Schuldenbremse verzockt. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 ist verfassungswidrig und der Ampel fehlen mittelfristig 60 Mrd. Euro im Haushalt. Die Ampel hat sträflich die Anforderungen an Kreditaufnahmen in Notlagen missachtet. Die Bundesregierung ist finanzpolitisch stehend k.o..
Auch die rot-grüne Landesregierung in Hannover ist damit gewarnt, sorgfältig mit den Regeln der Schuldenbremse umzugehen, beispielsweise bei der Errichtung der Wohnungsbaugesellschaft für 100 Millionen Euro.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die Schuldenbremse in Bund und Land keine Belastung ist, sondern eine sinnvolle und notwendige Regel der Finanzpolitik ist.
Ob die Ampel die Folgen des Urteils politisch überlebt, wird die nahe Zukunft zeigen, denn den Regierungsfraktionen fehlen jetzt mittelfristig 60 Mrd. Euro im Haushalt.