CDU Landesverband Braunschweig

 Die einjährige Aussetzung der 4%igen Flächenstilllegung für landwirtschaftliche Betriebe wird begrüßt – reicht aber nicht

EU-Kommissionsvorsitzende Frau von der Leyen (CDU) wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Pflicht zur Flächenstilllegung auf Dauer aufzuheben

Christoph Plett MdL, CDU-Landesvorsitzender Braunschweig, reicht die 4%ige Flächenstilllegung für das Jahr 2024 nicht aus. Diese Ankündigung kommt viel zu spät, weil die Landwirte ihre Planung für das Jahr 2024 bereits abgeschlossen und umgesetzt haben. 
Der Landwirtschaft muss Planungssicherheit gegeben werden. Ein ledigliches Aussetzen der Flächenstilllegung reicht nicht aus, um dauerhaft Planungssicherheit und damit auch eine wirtschaftliche Ausrichtung der Betriebe zu unterstützen. Daher fordert der CDU-Landesvorsitzende Braunschweig die umgehende und dauerhafte Aufhebung der Pflicht zur Flächenstilllegung. „Die EU-Kommissionsvorsitzende Frau von der Leyen fordere ich auf, sich dafür einzusetzen, dass auf Dauer die Pflicht zur Flächenstilllegung entfällt“, so Christoph Plett.

Landesvorsitzender Christoph Plett MdLLandesvorsitzender Christoph Plett MdL

Die Pflicht zur Flächenstilllegung von 4% der zu bewirtschaftenden Fläche gleicht einer Enteignung von Landwirten, weil sie hierfür keinen finanziellen Ausgleich bekommen.
Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wird aufgefordert, unverzüglich die Ausnahme von der Flächenstilllegung innerhalb der nächsten 15 Tage zu beantragen. Tut er dies nicht, kann die Aufhebung der Flächenstilllegung für deutsche Landwirte nicht greifen. Dies wäre ein fataler Fehler und darf unter keinen Umständen passieren. 

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat die Pflicht, 4% der Fläche für Brachen zu reservieren, ausgesetzt. Die Mitgliedsstaaten haben 15 Tage Zeit, um die Ausnahme von der Flächenstilllegung zu beantragen. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.