Plett: Kastration des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes muss beendet werden.
Der damalige hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr Ronellenfitsch, sagte in der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes am 08.02.2018 folgendes:
„Wir haben nicht die Kastration des Verfassungsschutzes betrieben wie das Land
Niedersachsen, sondern wir haben dem Verfassungsschutz die notwendigen
Instrumente gegeben.“
Seit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes unter Rot-Grün zum 01.11.2016 ist es bei dieser Kastration geblieben und die niedersächsische Innenministerin Frau Behrens wird dringend aufgefordert, dem Verfassungsschutz einen Gesetzentwurf mit den notwendigen Befugnissen für den Verfassungsschutz vorzulegen, um der veränderten Sicherheitslage Rechnung zu tragen.
Folgende Befugnisse sollen nach unserer Auffassung u.a. neu eingebracht werden: Bekämpfung der organisierten Kriminalität (z.B. Clankriminalität), Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung, Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung), Online-Durchsuchung, verdecktes Mithören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes mit Hilfe von technischen Mitteln außerhalb von Wohnungen sowie die Ortung von Mobilfunkgeräten.
Nach den Ergebnissen zu den NSU (nationalsozialistischer Untergrund)-Morden ist es zwingend geboten, den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, projektbezogene Daten untereinander auszutauschen. Ein Beispiel ist auch die Syrien-Datei, die Personen erfasste, die nach Syrien ausreisen wollten, um sich dort als IS-Kämpfer ausbilden zu lassen. Dies geschah seinerzeit auf einer unsicheren bzw. nicht vorhandenen Rechtsgrundlage.
Übergeordnetes Ziel der von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens auf Bundesebene sein, mit wirksamen Befugnissen aufgrund der Musterregelung der Innenministerkonferenz.