Verwaltung des Landkreises Peine hat richtig entschieden: Wer wesentliche Fragen zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht ausreichend beantworten kann, darf nicht eingebürgert werden.
Die Verwaltung des Landkreises Peine hat richtig entschieden, dem Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern. Wer nicht einmal „rudimentäre Grundkenntnisse“ (so die PAZ vom 21.02.2025) unserer Demokratie hat, dem darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verliehen werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, dem Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, zeigt, dass das Gesetz in der vorliegenden Form verändert werden muss.
Darüber hinaus ist aber auch der Gesetzgeber gefragt, klare Regelungen zu treffen. Jemand, der lt. PAZ vom 21.02.2025 eine arrangierte Ehe eingegangen ist, und geringste Kenntnisse der demokratischen Ordnung hat, darf kein deutscher Staatsbürger werden.
Nach den Handreichungen des Niedersächsischen Innenministeriums, wonach aus dem erfolgreichen Bestehen des Einbürgerungstests nicht allein auf ein ausreichendes Verständnis geschlossen werden kann, lässt nur die Möglichkeit für die Behörde offen, Nachfragen zu stellen, um sich Gewissheit zu verschaffen. Dies hat die Behörde getan. Soll dies in der Zukunft im Gesetz stehen, muss der Gesetzgeber handeln.
Die Verwaltung des Landkreises Peine wird prüfen, ob die zugelassenen Rechtsmittel eingelegt werden. Die im Prozess aufgeworfenen Fragen müssen obergerichtlich geklärt werden.
Hintergrund:
Auszug aus der Handreichung des Nds. Innenministeriums:
Es muss zur Gewissheit der Staatsangehörigkeitsbehörde feststehen, dass das von Kenntnis getragene Bekenntnis auch der inneren Überzeugung des Antragstellers entspricht. Der Antragsteller muss den Inhalt des Bekenntnisses verstanden haben. Wirksam bekennen kann sich nur, wer den Inhalt der von ihm abgegebenen Bekenntniserklärung zumindest hinsichtlich der Kernelemente kennt. Aus dem erfolgreichen Bestehen des Einbürgerungstests allein kann nicht auf ein ausreichendes Verständnis geschlossen werden, da durch den gegenwärtigen Fragenkatalog des Einbürgerungstests nicht alle Kerninhalte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgedeckt werden.