Der Landesparteitag der CDU in Niedersachsen hat am Samstag in Cloppenburg einen Antrag unter dem Titel „Inklusion behutsam umsetzen – Wahlfreiheit der Eltern erhalten“ gefasst.
Der Niedersächsische Landtag hatte am 20. März 2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schulen verabschiedet und damit den Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Schule geebnet.
Allen Kindern mit und ohne Behinderung wird eine individuelle und selbst bestimmte Entwicklung und soziale Teilhabe ermöglicht. Das Gesetz wird von der Idee geleitet, die Vielfalt der Kinder wertzuschätzen, ihnen den gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen und sie fördernd zu begleiten.
Durch die erfolgreiche Umsetzung regionaler Integrationskonzepte ist die Inklusion in Niedersachsen bereits weit fortgeschritten. Die Exklusionsquote, und damit die Anzahl von Förderschülern, ist im Ländervergleich in Niedersachsen bereits heute sehr niedrig.
Inklusion ist für Eltern, Kinder, Lehrerinnen und Lehrern, Schulträgern sowie der gesamten Gesellschaft eine große Herausforderung. Eine behutsame Umsetzung der Inklusion ist daher zum Wohle jedes einzelnen Kindes überaus wichtig. Die CDU spricht sich aus diesem Grund für den weitgehenden Bestand von Förderschulen aus. Eltern von Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf sollen frei entscheiden können, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Sie können wählen, ob ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen soll. Diese echte Wahlfreiheit gewährleistet den geeigneten Förder- und Lernort des Kindes.
Die CDU in Niedersachsen spricht sich für den mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 20. März 2012 gefundenen breiten Konsens aus. Wir kritisieren ausdrücklich, dass Rot-Grün in Niedersachsen diesen Konsens jetzt, insbesondere auf Druck der Grünen, aufkündigen will. Dies kann für die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer sowie für die Schulen und die Schulträger erhebliche negative Auswirkungen haben.
Erst schrittweise, dann vermutlich wellenartig, will Rot-Grün ganze Förderschulsegmente schließen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache und Sprachförderklassen aufsteigend ab den 1. und 5. Klassen keine Schüler mehr aufnehmen. Die Förderschule Lernen soll ab dem gleichen Schuljahr, aufsteigend ab Klasse 5, ebenfalls nicht mehr angewählt werden können. Andere Förderschulen werden laut dem rot-grünen Koalitionsvertrag folgen. Damit wird den Eltern die Wahlmöglichkeit genommen, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine inklusive allgemeinbildende oder auf eine Förderschule zu schicken. Wir lehnen es daher ab, diese Förderschulen vorschnell zu schließen oder zu demontieren.
Die CDU in Niedersachsen spricht sich für eine behutsame und verantwortungsvolle Umsetzung der Inklusion aus, bei der das Wohl des einzelnen Kindes im Mittelpunkt steht. Die CDU- Landtagsfraktion wird gebeten, sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
1. Die Wahlmöglichkeit der Eltern, auch eine Förderschule Lernen bzw. Sprache anwählen zu können, soll erhalten bleiben.
2. Bei Veränderung der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung muss ein neues umfassendes pädagogisches Konzept und eine vernünftige, gute Finanzausstattung für diese Schulen erarbeitet werden. Dies muss dem hohen pädagogischen Anspruch an diese Schulform weiterhin gerecht werden.
3. Die Lehrkräfte und Schulleiter an allgemeinbildenden Schulen müssen in Hinblick auf die Inklusion weiterhin umfänglich qualifiziert, fort- und weitergebildet werden.
4. Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften mit sonderpädagogischem Schwerpunkt muss weiter ausgebaut und dauerhaft sichergestellt werden. Die berufsbegleitende Qualifizierung der Lehrkräfte und Schulleiter an den allgemeinbildenden Schulen muss bedarfsgerecht weiter ausgebaut und fortentwickelt werden.
„Für uns Christdemokraten steht das Kindeswohl an erster Stelle – das Wohl von allen Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Niemand darf überfordert werden“, sagte CDU-Landesvorsitzender David McAllister.