Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Autobauer VW bestätigte, erklärt der Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen, David McAllister:
„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt unsere Auffassung zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes in vollem Umfang. Bereits mit der Novelle des VW-Gesetzes vom 30. Juli 2009 hatte der Deutsche Bundestag das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2007 zur Beschränkun g der Stimmrechtsanteile vollständig umgesetzt.
Es gab keine Veranlassung die Regelung zur Sperrminorität zu ändern, da es kein EU-Gesellschaftsrecht gibt, worauf sich dies begründen lässt. Eine qualifizierte Sperrminorität ist im deutschen Aktienrecht sogar ausdrücklich vorgesehen.
Für Niedersachsen und VW ist die heutige Entscheidung ein positives Signal. Das VW-Gesetz ist für unser Land von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Es war nicht nachvollziehbar, dass ein Weltunternehmen wie Volkswagen jahrelang mit einem so umstrittenen Vertragsverletzungsverfahren belastet wurde. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass Volkswagen in Europa zu Hause ist.
Der Automobilkonzern ist nicht nur der größte Arbeitgeber bei uns in Niedersachsen. Mit mehr als 30 Produktionsstandorten in zwölf Ländern Europas und weiteren 25 Standorten weltweit, hat das Unternehmen als einer der führenden Autobauer eine zentrale Bedeutung als Industriekonzern. Das VW-Gesetz sichert zehntausende Arbeitsplätze im Herzen Europas. Deshalb war es für mich nie nachvollziehbar, dass die Kommission ohne Not ein Unternehmen an den Pranger stellte, das an seinen Standorten in ganz Europa für wirtschaftliche Stabilität sorgt.
Mit dem heutigen Urteil wird hoffentlich diese langjährige Auseinandersetzung endlich beendet.“